Die Abfindung

Verhandlungsgeschick ist geboten!

Eine Abfindung fällt dem Arbeitnehmer bei einer Kündigung nicht einfach in den Schoß. Das Gesetz sieht grundsätzlich auch nicht die Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer bei Ausspruch einer Kündigung vor. Dies gilt auch, wenn die Kündigung rechtswidrig ist.

Für das Aushandeln einer angemessenen Abfindung ist der Frank Wilken als Fachanwalt für Arbeitsrecht der richtige Ansprechpartner. Aufgrund seiner inzwischen 20-jährigen Prozesserfahrung weiß er, wie Arbeitgeber mit der Zahlung von Abfindungen umgehen. Er kennt auch die einzelnen Branchen, in denen unterschiedliche Abfindungen gezahlt werden.

Daher gilt es, nicht das erstbeste Abfindungsangebot eines Arbeitgebers zu akzeptieren, sondern im Einzelfall durch Rechtsanwalt Frank Wilken prüfen zu lassen, ob und gegebenenfalls in welcher Größenordnung eine Abfindung durchzusetzen ist. Dies gilt auch bei Abfindungen durch einen Sozialplan. Auch hier ist oft noch nicht das letzte Wort gesprochen.

Bei leitenden Angestellten

Auch bei Abfindungen von leitenden Angestellten ist eine sorgfältige Prüfung vorzunehmen. Das Gesetz sieht für sogenannte leitende Angestellte Sonderregelungen vor. Dies gilt auch für die Zahlung von Abfindungen. Die Abfindung, die das Gesetz für leitende Angestellte vorsieht, spiegelt allerdings oft nicht die Interessen der leitenden Angestellten wieder. Rechtsanwalt Frank Wilken wird daher für Sie als leitenden Angestellten zunächst prüfen, ob Sie überhaupt leitender Angestellter im Sinne des Gesetzes sind. Nur weil ein Arbeitsvertrag mit der Überschrift „leitender Angestellter“ etikettiert ist, bedeutet dies noch lange nicht, dass Sie auch tatsächlich leitender Angestellter sind.

Wesentliches Kriterium für das Vorliegen eines „leitenden Angestellten“ ist, dass leitende Angestellte selbständig, d. h. ohne weitere Rückfragen, Mitarbeiter einstellen bzw. diese kündigen können. Dies ist regelmäßig aber nicht der Fall, da einzelne Mitarbeiter aufgrund betrieblicher Hierarchien häufig nicht die Befugnis haben, alleine Kündigungen auszusprechen. Im Ergebnis kann daher für leitende Angestellte oftmals durch Rechtsanwalt Frank Wilken eine bessere Abfindung ausgehandelt werden als die, die vom Arbeitgeber aufgrund der gesetzlichen Vorgaben angeboten wird.

Haben Sie Fragen hinsichtlich Abfindungen?

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht Frank Wilken freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.