Der Aufhebungsvertrag

Ein beliebtes Instrument von Arbeitsgebern

Ein beliebtes Mittel von Arbeitgebern, ein Arbeitsverhältnis mit Arbeitnehmern zu beenden, ist der Aufhebungsvertrag. Aber Achtung: Der Aufhebungsvertrag birgt für Arbeitnehmer erhebliche Risiken. Regelmäßig geht mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages der Verlust von wichtigen Arbeitnehmerrechten, insbesondere gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, verloren. Das Ergebnis eines Aufhebungsvertrages ist oft der Umstand, dass Sie für die Dauer von 12 Wochen kein Arbeitslosengeld erhalten. 

Wirksamkeit

Selbst wenn Sie schon einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben, bedeutet dies noch lange nicht, dass dieser auch wirksam ist. Rechtsanwalt Frank Wilken wird Sie nicht nur darüber beraten, ob Sie einen von Arbeitgeberseite vorgelegten Aufhebungsvertrag unterzeichnen können, er wird Sie auch darüber beraten, ob ein bereits von Ihnen unterzeichneter Aufhebungsvertrag überhaupt wirksam ist.

Die Rechtsprechung hat auch hier hohe Hürden für die Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages gesetzt. Es ist daher in jedem Fall anzuraten, selbst einen bereits unterschriebenen Aufhebungsvertrag noch einmal durch den Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frank Wilken, auf mögliche Fehler und Unwirksamkeit überprüfen zu lassen.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie juristischen Rat in Hinblick auf einen Aufhebungsvertrag?

Wir stehen Ihnen zur Seite und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.