Kosten

Seit 2004 wird die Vergütung von Rechtsanwälten im „Rechtsanwaltsvergütungsgesetz“ (RVG) geregelt. Dieses Gesetz bestimmt, dass sich für Vertretungen in Gerichtsverfahren vor Amts-, Land- und Arbeitsgerichten die Höhe der Anwaltsgebühren nach dem Streitwert sowie in Abhängigkeit der durchgeführten anwaltlichen Tätigkeiten bestimmt. Gebühren für Beratungen und Gutachten sind hingegen mittlerweile nicht mehr genau festgelegt. Für ein erstes Beratungsgespräch darf man maximal 190 Euro netto berechnen, wobei Auslagen zusätzlich berechnet werden können. Auf Wunsch treffen wir mit Mandanten gerne Vergütungsvereinbarungen.

Insbesondere bei Fragen im Arbeitsrecht werden Kosten regelmäßig von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Sind Sie in Besitz einer solchen Rechtsschutzversicherung? Dann sprechen Sie uns an: Gerne klären wir die Übernahme unserer Vergütung direkt mit Ihrem Versicherer, ohne, dass Ihnen dadurch Kosten entstehen. Dies ist ein besonderer Service unserer Kanzlei.

Das Gleiche gilt, wenn Sie beabsichtigen, Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Wir klären in einem persönlichen Gespräch, ob Sie ein Recht auf diese Unterstützungen haben und kümmern uns dann um alles Weitere. Kurzum, keine Angst vor Kosten. Sprechen Sie mich an, wir finden einen Weg!

Frank Wilken, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Erbrecht